WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Ihr Anwalt im Verkehrsrecht für Hamburg

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Hamburger Amtsgericht am Tatort, dem Landgericht Hamburg und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Hamburg
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir

Verteidigung in Hamburg – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A7 und A1, Bußgeldbescheid der Hamburger Bußgeldstelle oder Strafbefehl vom Hamburger Amtsgericht am Tatort: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Hamburg – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Hamburg laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Hamburg. Die Polizei Hamburg stellt die Verstöße fest, erlässt den Bescheid aber nicht.
  • Polizei Hamburg und Parkraummanagement Stellen die Verstöße fest und zeigen sie an; den Bußgeldbescheid erlässt die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport.
  • Hamburger Amtsgericht am Tatort Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz. Hamburg hat acht Amtsgerichte mit Strafzuständigkeit; welches über Ihren Einspruch verhandelt, richtet sich nach dem Tatort.
  • Staatsanwaltschaft Hamburg Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Hamburg Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

Jetzt Fall prüfen

Häufige Fragen aus Hamburg

Muss ich für die Beauftragung nach Hamburg kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Hamburger Amtsgericht am Tatort.

Wer erlässt in Hamburg die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Hamburg erlässt die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport die Bescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten; die Polizei Hamburg stellt die Verstöße nur fest; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport. Für das gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch ist in Hamburg das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Verstoß begangen wurde – Hamburg hat dafür acht Amtsgerichte.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Hamburger Amtsgericht am Tatort?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Hamburg?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Hamburg, in der Hauptverhandlung vor dem Hamburger Amtsgericht am Tatort und in der Berufung vor dem Landgericht Hamburg. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

    Kostenlose Ersteinschätzung anfordern